Ein orthopädisches Problem wird vorrangig konservativ behandelt. Sollte jedoch ein operativer Eingriff unumgänglich sein, kann dieser im Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus, in der Privatklinik Döbling oder im Evangelischen Krankenhaus Wien durchgeführt werden.
Es besteht keine Möglichkeit zur Direktverrechnung mit den Krankenkassen. Das Behandlungshonorar ist vorerst vollständig zu begleichen. Sie bekommen eine Honorarnote und können diese nach Bezahlung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Kasse und den von Ihnen bereits konsumierten Leistungen ab. Um eine möglichst hohe Rückerstattung zu erreichen, werden auf der Honorarnote alle erbrachten Leistungen angeführt.
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